Rechtsprechung
BSG, 01.10.2009 - B 5 R 396/09 B |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart - S 9 R 519/06
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 R 3253/08
- BSG, 01.10.2009 - B 5 R 396/09 B
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Denn allein das Bestehen einer langjährigen Partnerschaft ist weder ein Indiz für noch gegen das Vorliegen einer Versorgungsehe (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 24. September 2010, L 5 R 396/09 - ständige Rechtsprechung). - LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14
Versagung von Witwenrente bei Eingehen einer Versorgungsehe
Soweit als tatsächlicher Umstand in der Rechtsprechung die Dauer und Ausgestaltung einer vor der Eheschließung bestandenen eheähnlichen Beziehung diskutiert werden (vgl. BSG, Beschluss vom 02. Februar 2002 - B 2 U 379/00 B - juris; Urteil des Bayerischen LSG vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 - in juris; Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris und vom 24. September 2010 - L 5 R 396/09 - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 - in juris), weisen weder die Dauer noch die Ausgestaltung des Zusammenlebens der Klägerin mit dem Versicherten Besonderheiten auf, die als Indiz für (oder auch gegen) eine Versorgungsehe herhalten könnten. - LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 3 R 16/19 Allerdings werden als "besonderer Umstand" in der Rechtsprechung auch die Dauer und Ausgestaltung einer vor der Eheschließung bestandenen eheähnlichen Beziehung diskutiert (vgl. BSG, Beschluss vom 02. Februar 2002 - B 2 U 379/00 B -, Urteile des Bayerischen LSG vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 -, des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 24. September 2010 - L 5 R 396/09 - sowie des LSG Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11 -, alle in juris).